Regionalgruppe Vogtland

Flusslandschaft des Jahres 2020/2021

04. Februar 2019

Positionspapier der BUND-Regionalgruppe Vogtland zum Antrag „Flusslandschaft des Jahres 2020/2021“ für die Weiße Elster

Die Flusslandschaft des Jahres 2020/2021: Weiße Elster Flussverlauf der Weißen Elster  (© MorbZ / Free Software Foundation)

Die BUND-Regionalgruppe Vogtland begrüßt das Vorhaben, sich mit der Weißen Elster um den Titel „Flusslandschaft des Jahres 2020/2021“ zu bewerben, insbesondere unter dem Aspekt, dass dabei die Erhaltung und Verbesserung von Natur und Umwelt sowie die Förderung naturverträglicher touristischer Angebote im Vordergrund  steht.

Die Weiße Elster durchfließt einige Abschnitte, die unter Naturschutz stehen. Darauf wurde auch im Vortrag von Herrn Findeis zur Regionalkonferenz am 31.01.2019 in Plauen eindringlich hingewiesen. Ein solches recht großes Gebiet befindet sich nördlich von Plauen und reicht bis Elsterberg.
Dieses Areal umfasst einzelne Naturschutzgebiete, Europäische Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate. Einbezogen ist nicht  nur der unmittelbare Flusslauf, sondern die begleitenden Steilhänge und einige Seitentäler gehören ebenfalls dazu.

Die Naturschutzbehörde des Vogtlandkreises strebt an, diese Gebiete zu einem einheitlichen Naturschutzgebiet zusammenzufassen.
Dieses Vorhaben wird von den Umwelt- und Naturschutzverbänden des Vogtlandes gemeinsam unterstützt, von einigen betroffenen Gemeinden (insbesondere Elsterberg und Pöhl) aber abgelehnt.
Ablehnungsgründe sind hauptsächlich die befürchtete Abwertung des Wirtschaftsstandortes Elsterberg und die des Tourismusstandortes Pöhl.

Der BUND Vogtland kann diese Sichtweise nicht nachvollziehen und sieht im Gegenteil eine direkte Aufwertung des Potentials für naturnahen Tourismus und über die gesteigerte Lebensqualität auch eine indirekte Aufwertung der umliegenden Wirtschaftsstandorte.
Intakte Naturräume mit großem Artenreichtum, hoher Wasserqualität und Luftreinheit sind ein rares Gut und für viele Menschen hochattraktiv – sei es als Wohnumgebung oder als Urlaubsziel. 

Allerdings resultieren daraus auch Nutzungskonflikte. Selbst „sanfte“ Freizeitbeschäftigungen wie Wandern, Paddeln, Radfahren, Klettern, Angeln, Geocaching etc. sind Störfaktoren, die unter Umständen bis hin zu einem Verzicht reguliert werden müssen, soll das Naturschutzziel erreicht und gehalten werden.

Wir sehen dennoch Möglichkeiten, diese Gebiete erlebbar zu machen und damit ihren Wert für den Menschen direkt zu erschließen. Man kann dazu auf die vorhandene Eisenbahnverbindung und ein bestehendes Wanderwegenetz zurückgreifen. Denkbare touristische Aktivitäten sind neben individuellen Wanderungen auch geführte geologische, botanische oder ornithologische Exkursionen. Andere Nutzungsmöglichkeiten wie Klettern, Paddeln oder Reiten sind hier bereits jetzt eingeschränkt und sollten es unserer Ansicht nach wie im bisherigen Umfang auch bleiben.

Wir haben an die Initiatoren die Bitte herangetragen, sich im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses öffentlich für die beschleunigte Errichtung des vereinheitlichten Naturschutzgebietes „Elstersteilhänge nördlich von Plauen“ auszusprechen und dem Gebiet als einem der Diamanten dieser Flusslandschaft in der Bewerbung einen gebührenden Platz einzuräumen. Es wäre dann unserer Recherche nach mit ca. 650 ha hinter der Saale-Elster-Aue das zweitgrößte NSG am Flusslauf und schon durch seine geologischen und topografischen Besonderheiten, die eine entsprechend bemerkenswerte Flora und Fauna zur Folge haben, herausragend.

Besonders wichtig für die Entwicklung eines attraktiven Natur- und Erholungsraumes entlang des oberen Elstertales sind auch die bestehenden Landschaftsschutzgebiete, die erhalten und besser miteinander verknüpft werden sollten. Hierzu sollte u. a. zwischen dem NSG „Burgteich“ und der Talsperre Pirk ein durchgehender Schutz durch das beabsichtigte, jedoch noch nicht abschließend festgesetzte LSG „Taltitz-Unterlosaer Kuppenland“ hergestellt werden.

 

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